Navigation

Heilkunde: Bezeichnung Hormonfachkraft erlaubt?

Hinweis: Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Den Zeitpunkt der Beantwortung einer Frage finden Sie am Ende eines Textblocks. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt das BMWE keine Verantwortung. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.

Frage

Ist der Begriff Hormonfachkraft gesetzlich geschützt? Darf man sich so nennen, wenn man verschiedene Fortbildungen im Bereich Hormone gemacht, jedoch keine medizinische Ausbildung hat? Alternativ Fachkraft für Hormonregulierung?

Ich arbeite beratend präventiv und rehabilitativ.

Antwort

Der Begriff „Hormonfachkraft“ scheint mir ebenso wie der Begriff „Fachkraft für Hormonregulierung“ eine Phantasiebezeichnung zu sein, dies jedenfalls per Stand Dezember 2021. Eine gesetzliche Definition oder eine Berufsschulausbildung gibt es – soweit ersichtlich – dafür nicht. Da der Umgang mit Hormonen für Menschen bei falscher Anwendung lebensbedrohliche Folgen haben kann, gibt es Fachärzte, die die ärztlichen Untersuchungen und die Beratungen zu Hormonen als Schwerpunkt anbieten, sogenannte Endokrinologen. Auch Internisten, Gynäkologen und andere Fachrichtungen der Fachärzte bieten dazu ärztliche Dienstleistungen an. Ich empfehle Ihnen daher, sich individuell von einem Fachanwalt für Medizinrecht beraten zu lassen, was Sie gegebenenfalls für Dienstleistungen anbieten dürfen und welche Bezeichnung Sie dafür verwenden können.

Quelle:
Dr. Babette Gäbhard
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht
Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht

Stand:
Dezember 2021

Tipps der Redaktion:

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
Montag bis Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
nach oben