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Unternehmensbezeichnung für freiberufliche IT-Aktivität?

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Frage

Ist das Wort „Solutions“ (Lösungen) für eine freiberufliche IT-Aktivität zulässig? Oder kann das Wort das Finanzamt dazu bringen, meine Tätigkeit in ein Gewerbe umzuwandeln?

Antwort

Der Begriff „Solutions“ ist für eine freiberufliche Tätigkeit im Sinne des Einkommensteuerrechts unbedenklich. Wählt man aber als Unternehmensbezeichnung „Max Mustermann, EDV-Beratung“, besteht die Gefahr, dass das Finanzamt eine gewerbliche Tätigkeit annimmt, da die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes den Begriff „EDV-Beratung“ mit einer gewerblichen Tätigkeit gleichsetzt. Die mögliche Folge: Das Finanzamt zieht den IT-Berater, obwohl er eigentlich Freiberufler ist, zur Gewerbesteuer heran oder veranlasst, falls diese Bezeichnung erst später auffällt, eine Betriebsprüfung.

Freiberufler sollten daher unbedingt solche Unternehmensbezeichnungen vermeiden, welche die Vermutung einer gewerblichen Tätigkeit aufkommen lassen! Empfehlenswert sind zum Beispiel alle Begriffe, die aus den einschlägigen Urteilen als typisch für eine freiberufliche Tätigkeit bekannt sind. Im Bereich IT sind das Bezeichnungen, in denen Begriffe wie „System“ (Systemberatung, Systemsoftware), „Informatik“, oder „Ingenieur“, vorkommen.

Quelle: Dr. Willi Oberlander
Unternehmensberatung
Januar 2018

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