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Namenszusatz „und Partner“ zulässig?

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Frage

Ich bin Freiberufler und firmiere unter „Vorname Nachname xyz“. Ich möchte gern umfirmieren in „xyz. Nachname + Partner“. Allerdings steht dahinter keine wirkliche Partnergesellschaft, sondern lediglich Kooperationspartner. Ist dann dieser Firmenname rechtlich vertretbar?

Antwort

Eine solche Umfirmierung mit diesem Namen ist unter mehreren Aspekten nicht zulässig.

Zum einen ist der Namenszusatz „Partner“ seit einigen Jahren ausschließlich für die sogenannte Partnerschaftsgesellschaft nach dem PartGG zulässig. Danach können sich Angehörige der freien Berufe zusammenschließen. Ob Sie unter diese Gruppe fallen, kann mangels weiterer Angaben nicht ermittelt werden.

Unabhängig davon müsste aber auch eine solche Gesellschaft gegründet werden, die dann den Zusatz „Partner“ im Namen tragen könnte.

Das wird aber bei Ihnen in jedem Fall nicht vorliegen, wenn Sie nur alleine mit anderen Kooperationspartnern zusammenarbeiten.

Zudem dürfte hier in dieser Konstellation auch eine Irreführung nicht nur über die Größe des Unternehmens, sondern auch über die Art der Zusammenarbeit vorliegen. Denn schlussendlich führen Sie die Unternehmung alleine und bedienen sich anderen Dienstleistern.

Im vorliegenden Fall würde ich daher unter Zugrundelegung des mitgeteilten Sachverhalts dringend von einer solchen Umbenennung abraten.

Quelle: Thomas R. M. Sachse
Rechtsanwalt
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Corporate Brand Manager (BAW)
TS Legal - RECHT und MARKE-ting verbunden
Mitglied der Rechtsanwaltskammer München
Dezember 2018

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