Antwort
Sie vermuten richtig, dass Sie Ihren Vor- und Nachnamen auf Briefen, Rechnungen und im Impressum angeben müssen. Darüber hinaus aber auch in allen anderen rechtserheblichen Erklärungen und Informationen, wie z.B. in der Widerrufsbelehrung. Der potentielle Kunde muss wissen, mit wem er es zu tun hat. Durch Zusätze zum Namen darf nicht der Eindruck entstehen, als sei das Unternehmen im Handelsregister eingetragen. Außerdem darf keine Verwechslungsgefahr zu anderen Unternehmen bestehen.
Dagegen muss die Domain Ihren Vor- und Nachnamen nicht enthalten. Hier reicht es aus, wenn die Domain aus der Shopbezeichnung besteht.
Quelle: Christian Heermeyer
Rechtsanwalt
Dr. Rudel, Schäfer & Partner mbB
Wirtschaftsprüfer Rechtsanwälte Steuerberater
März 2018
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