Frage
Kann man als nebenberuflich Kleingewerbetreibender das Einzelunternehmen auch nur mit dem Eigennamen (Vor- und Nachname) auftreten (z.B. "Max Mustermann")? Oder besteht eine Pflicht zur Spezifizierung mittels eines Zusatzes z.B.: "Max Mustermann Textilien"
Sofern zu lediglich Vor- und Nachname ausreichen, kann diese Kombination aus persönlichem Vor- und Nachnamen als Unternehmensname beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA), für die ausgewählten Nizza-Klassen der Geschäftstätigkeit des Einzelunternehmens, in diesem Beispiel im Umfeld des Textilhandels, als Marke geschützt werden?