Namen verwenden, der bereits im Handelsregister eingetragen ist?
Frage
Ich habe ein Kleinunternehmen angemeldet und mich für einen Namen entschieden, der bereits im Handelsregister eingetragen ist. Dabei handelt es sich um einen Film. Ich möchte Beratungen anbieten. Welche Möglichkeiten habe ich den gewünschten Namen dennoch zu nutzen? Können Sie mir weiterhelfen?
Antwort
Filme werden nicht im Handelsregister eingetragen, sondern nur Unternehmen mit ihren Unternehmensnamen, die rechtlich wiederum Firmen heißen. Wenn ich davon ausgehe, dass es sich bei Ihrem Fund um eine Filmproduktionsfirma oder Ähnliches handelt, so könnte es sein, dass der Name dieses Unternehmens Ihrer Beratungstätigkeit nicht im Wege steht, wenn sie sich nicht um Filme dreht. In der Regel sind Namen oder Marken (also Produktbezeichnungen) nur in dem Bereich geschützt, in dem sie benutzt werden. Bei Marken erweitert sich dies noch auf Bereiche, die der Markeninhaber bei der Anmeldung wählt. Ein Unternehmensname schützt also in der Regel den Namen nur für den Bereich, in dem das Unternehmen tätig ist. Anders ist es nur bei sehr bekannten Marken. Es erscheint daher denkbar, dass die beiden Namen nicht kollidieren, obwohl sie identisch sind.
Quelle: Dominik Eickemeier
Rechtsanwalt
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Köln
HEUKING KÜHN LÜER WOJTEK
Partnerschaft mit beschränkter Berufshaftung von Rechtsanwälten und Steuerberatern
Juni 2019
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