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Name für Einzelunternehmen?

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Frage

Ich würde gerne einen Eigenverlag gründen, der wissenschaftliche Publikationen wie Master- oder Ph.D-Arbeiten veröffentlicht. Der Name des Verlags soll sich aus meinem Nachnamen und xyzverlag zusammensetzen. Ist diese Bezeichnung ohne weiteres (in der Rechtsform als Einzelunternehmer) möglich?

Antwort

Grundsätzlich ist Nutzung des eigenen Nachnamens in Verbindung mit einem weiteren Begriff als Kennzeichnung für ein Unternehmen möglich. Diese Konstellation nennt man Unternehmenskennzeichen mit Namensfunktion, welche ebenfalls nach dem Gesetz Schutz genießen. Dieser Schutz besteht nicht nur dann, wenn der vollständige Vor- und Zunahmen verwendet, sondern auch wenn der Nachname in Alleinstellung verwendet wird. Dabei kommt es auch nicht darauf an, ob Ihr Nachname besonders individuell oder selten ist. Auch oft vorkommende Namen, wie Meier oder Müller, können durchaus einen solchen Schutz genießen. Daher ist es zunächst unproblematisch, wenn Ihr Nachname mit dem weiteren Begriff des xyzverlags verwendet werden soll.

Problematisch könnte es nur werden, wenn Ihr Name bereits als Marke für die gleichen Waren und Dienstleistungen verwendet wird. In diesem Fall könnte eine Verletzung älterer Namens- oder Markenrechte im Raume stehen. Zwar kann es niemandem verwehrt werden, im Geschäftsleben unter seinem bürgerlichen Namen tätig zu werden. Wenn aber durch den Gebrauch des Namens die Gefahr einer Verwechslung mit einem anderen besteht, kann ausnahmsweise etwas anderes gelten. In diesem Fall könnte dann die Pflicht bestehen, den Namen in einer Art und Weise zu verwenden, die die Gefahr einer Verwechslung ausschließt. Hier spielt es zudem auch eine Rolle, wer zuerst diesen Namen verwendet hat. Derjenige, der später diesen Namen verwendet, ist dann gehalten, einen Zusatz im geschäftlichen Verkehr hinzuzufügen. Das kann dann beispielsweise durch Hinzufügen des Vornamens geschehen. Insoweit wäre eine Recherche nach gleichnamigen Unternehmensbezeichnungen zu empfehlen, um dieses Risiko auszuschließen.

Schließlich können Sie den gewählten Namen auch in der Rechtsform eines Einzelunternehmens benutzen, da es hier keine Besonderheiten im Vergleich zu anderen Rechtsformen gibt.

Quelle:
Thomas R. M. Sachse
Rechtsanwalt
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Corporate Brand Manager (BAW)
Intellectual Property Manager
Mitglied der Rechtsanwaltskammer München
Juni 2015

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