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Kleinunternehmen: Unternehmensbezeichnung?

Frage

Ich würde gerne ein Kleingewerbe (Kleinunternehmen) gründen und bin unsicher beim Unternehmensnamen. Der Name des Gewerbes - muss es Vor- und Nachname sein mit Zusatz oder geht es auch ohne Vor- und Nachname? Welche E-Mailadresse darf das Gewerbe haben? Was muss alles ins Impressum rein?

Antwort

Wie Sie Ihre Geschäftsbezeichnung ausgestalten, ist weitestgehend Ihnen überlassen. Wichtig ist jedoch, dass die Geschäftsbezeichnung keine bestehenden Rechte Dritter verletzt und keinerlei Rechtsformzusätze enthält (wie z.B. e.K.) oder anderweitig irreführend ist.

Bezüglich der vorgeschlagenen Geschäftsbezeichnung sollten Sie zunächst abklären, ob diese eventuell bestehende Rechte Dritter verletzt. Sie sollten daher überprüfen, z.B. durch Anfrage bei der IHK, ob ein Wettbewerber in Ihrem sachlichen und örtlichen Tätigkeitsbereich bereits dieselbe oder eine ähnliche Bezeichnung verwendet. Zusätzlich empfiehlt sich eine Markenrecherche, um der Verletzung fremder Schutzrechte vorzubeugen. Zusätzlich empfiehlt sich eine Marken- und Firmennamenrecherche, um der Verletzung fremder Schutzrechte vorzubeugen. Ein erster Schritt ist es, im Internet und etwa beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) nach entsprechenden Voreintragungen zu suchen. Dies ist allerdings keineswegs ausreichend, da auch ähnliche und nicht eingetragene Marken und Unternehmensnamen den von Ihnen gewünschten Namen entgegenstehen können. Hier empfiehlt es sich dringend, einen entsprechend spezialisierten Anwalt einzuschalten.

Sind die obigen Voraussetzungen erfüllt, können Sie die gewünschte Geschäftsbezeichnung nutzen.

Was die Angabe Ihres Vor- und Nachnamens in der Geschäftsbezeichnung angeht, so ist diese nicht (mehr) gesetzlich verpflichtend. Die IHK empfiehlt jedoch das Auftreten mit Vor- und Nachnamen, wie es im Geschäftsverkehr ohnehin erforderlich ist.

Bezüglich der Bezeichnung Ihrer Email Adresse gibt es keine Verpflichtung, einen bestimmten Namen zu führen.

Beachten Sie aber, dass bei geschäftlichen Handlungen nur Sie allein z.B. Vertragspartner sind, Sie müssen auf Rechnungen, entsprechenden Emails etc. also stets mit vollem bürgerlichen Namen auftreten.

Die Impressumsangaben sind von der Thematik der Geschäftsbezeichnung losgelöst. Die erforderlichen Angaben ergeben sich aus § 5 Abs. 1 TMG und sind im Falle eines Kleingewerbetreibenden im Wesentlichen folgende:

  • Benennung des Unternehmens (inklusive vollständigem Vor- und Nachnamen)
  • Ladungsfähige Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort)
  • E-Mail-Adresse
  • Telefonnummer bei Online-Händlern empfehlenswert
  • Zuständige Aufsichtsbehörde (falls die Tätigkeit eine behördliche Zulassung erfordert)
  • USt-IdNr. (sofern vorhanden)

Quelle: Dominik Eickemeier
Rechtsanwalt
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Köln
HEUKING KÜHN LÜER WOJTEK
Partnerschaft mit beschränkter Berufshaftung von Rechtsanwälten und Steuerberatern
April 2018

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