Frage
Mein Gewerbe führe ich unter der Kleinunternehmerregelung, von einem Eintrag in das Handels-/Gewerberegister habe ich abgesehen. Nun konnte ich aus vielen Foren und Beiträgen der IHK entnehmen, dass als „Kleinunternehmer“ ein Fantasiename im geschäftlichen Verkehr (Impressum, Rechnung, Schriftverkehr usw.) verwendet werden darf, soweit Vor- und Nachname des Gewerbetreibenden klar hervorgehen. Dabei soll laut IHK der Zusatz „Inhaber“ vermieden werden. Was ist nun genau rechtens?
Beispiel 1: Fantasiename Inhaber (bzw. „Inh.“) Max Mustermann, Musterstraße 1, 12345 Musterstadt
Beispiel 2: Fantasiename Inhaber: Max Mustermann, Musterstraße 1, 12345 Musterstadt
Beispiel 3: Fantasiename Max Mustermann, Musterstraße 1, 12345 Musterstadt
Dabei wird sowohl im Impressum und natürlich auch auf Rechnungen auf „Kleinunternehmer gemäß § 19 UStG“ verwiesen.