Frage
Ich beabsichtige in nächster Zeit ein Kleingewerbe (ohne HR-Eintrag) im Bereich Unternehmensberatung zu gründen. Ein Kleingewerbe hat, wie ich gelesen habe, keine Möglichkeit einen Firmennamen, sondern nur eine Geschäftsbezeichnung zu wählen. Die Geschäftsbezeichnung darf, wie ich weiter gelesen habe, ein Fantasiename sein, sofern dieser nicht bereits verwendet wird und nicht markenrechtlich geschützt ist. Bedingung sei weiter aber, dass ich zu einem Fantasienamen meinen Vor- und Nachnamen nennen muss, z.B. im Impressum: Fantasiename - Consult bzw. Consulting Max Mustermann, Musterstr. 1, 12345 Musterstadt.
Da ich nun sehr viele widersprüchliche Artikel im Internet zu diesem Thema gelesen habe, möchte ich Sie gerne um Hilfe bitten, um Klarheit in dieser Angelegenheit zu gelangen:
1. Sind meine obigen Ausführungen korrekt?
2. Muss sich der Fantasiename an meine Tätigkeit anlehnen oder ist wirklich alles, sofern wie bereits erwähnt keine markenrechtlichen Hindernisse bestehen, möglich?
3. Muss in meinem Logo zwingend auch mein Vor- und Nachname stehen oder ist es ausreichend, dass diese Angaben in meinen Schreiben (Rechnungen, Angebote etc.) bei meiner Geschäftsadresse, z.B. deutlich sichtbar in der Fußzeile bzw. oben neben dem Empfänger-Adressbereich angeführt werden?
4. Ich möchte meine Geschäftsbezeichnung gerne als Marke schützen lassen. Daher frage ich mich, was ich genau davon als Marke schützen lassen kann: Ist der Fantasiename allein schützbar oder müsste die gesamte Bezeichnung aus "Fantasiename-Consult/Consulting" als Marke angemeldet werden?