Gewerbetreibender ohne HR-Eintrag: Namen und Adresse in Geschäftspost?
Frage
Ich bin derzeit als Einzelgewerbetreibender ohne HR-Eintrag tätig. Mein Tätigkeitsfeld ist im IT-Umfeld angesiedelt und umfasst Beratung/Consulting im Bereich IT, insbesondere Projektleitung, Beratung und Support, Schulungen in IT-Projekten. Im geschäftlichen Umfeld trete ich mit einer bestimmten Domain und auf Rechnungen nutze ich den abgekürzten Namen. Auf meinen Rechnungen steht: Max Mustermann IT xyz, Straße Wohnort, Handy, Tel. und Fax sowie meine Umsatzsteuer-ID. Ist dieses Auftreten so korrekt oder gibt es daran etwas formal auszusetzen oder zusätzlich zu beachten?
Antwort
1. Für Gewerbetreibende wie Sie, die nicht im Handelsregister eingetragen sind, existiert keine besondere Vorschrift hinsichtlich etwaiger Pflichtangaben für Rechnungen. Es gilt, dass Gewerbetreibende auf allen Geschäftsbriefen - hierzu gehören auch Rechnungen - den Familiennamen mit mindestens einem ausgeschriebenen Vornamen und ihre ladungsfähige Anschrift angeben müssen. Darüber hinaus hat eine Rechnung folgende Angaben zu enthalten:
- Vollständiger Name und Anschrift des leistenden Unternehmers und des Leistungsempfängers
- Vom Finanzamt erteilte Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des leistenden Unternehmers
- Ausstellungsdatum
- Rechnungsnummer
- Menge und Art der gelieferten Gegenstände bzw. Art und Umfang der sonstigen Leistung
- Zeitpunkt der Lieferung oder sonstigen Leistung (Monatsangabe reicht)
- Im Voraus vereinbarte Minderungen des Entgelts wie Rabatte, Boni, Skonti etc.
- Entgelt, nach Steuersätzen und Steuerbefreiungen aufgeteilt und darauf entfallender Steuerbetrag, anzuwendender Steuersatz oder im Fall einer Steuerbefreiung entsprechender Hinweis
Für Rechnungen, deren Gesamtbetrag 150 Euro nicht übersteigt, gelten erleichterte Vorschriften. Kleinbetragsrechnungen müssen keine fortlaufende Nummer (Rechnungsnummer) enthalten.
In der grafischen Darstellung des Geschäftspapiers ist der Gewerbetreibende frei. Konkrete Vorschriften hierfür gibt es nicht. Es können selbstverständlich auch zusätzliche Angaben gemacht werden. Es ist empfehlenswert, neben der genauen Anschrift, Telefon- und Telefaxnummern (ggf. E-Mail-Anschrift und Internetanschrift) auch Bankverbindungen (mit Bankleitzahl) sowie die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer anzugeben. Beim Fernabsatz und bei Angeboten im Internet sind Sonderbestimmungen (TMG, BGB) zu beachten.
Quelle:
Dominik Eickemeier
Rechtsanwalt
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Köln
HEUKING KÜHN LÜER WOJTEK
Partnerschaft von Rechtsanwälten, Steuerberatern und Attorney-at-Law
Mai 2013
Hotline 030-340 60 65 60
Für allgemeine Fragen
Montag bis Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr