Frage
Als private Arbeitsvermittlerin arbeite ich seit drei Jahren TÜV-zertifiziert (Träger die Bundesagentur für Arbeit). Ich bin Einzelunternehmerin/Kleingewerbetreibende ohne Eintrag im Handelsregister. Bisher wurde der Name meines Unternehmens in der Jobbörse wie in der Gewerbeanmeldung festgehalten mit "Muster Musternachname" geführt. Das ist mir nun verboten. Die Behörde hat den Namen einfach in "Muster Mustervorname Musternachname" geändert. Durch das Dritte Mittelstandsentlastungsgesetz wurde doch § 15 b GewO aufgehoben, womit es nach meinem Wissen zurzeit keine zentrale, gewerberechtliche Vorschrift für die Pflichtangaben von Kleingewerbetreibenden mehr gibt.