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Einzelunternehmer ohne HR-Eintrag: Unternehmensbezeichnung?

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Frage

Ich bin Kleingewerbetreibender (Einzelunternehmer ohne HR-Eintrag) und trete im Internet mit einem bestimmten Namen auf. Dazu zählen Domain und Logo, teilweise eigene Produkte. Dieser Name enthält nicht meinen Vor- oder Nachnamen. Jedoch weiß ich, dass Vorname und Nachname genannt werden müssen. Aufgrund dessen findet sich in allen Impressen, Rechnungen und anderen Dokumenten, welche ich nach außen gebe, folgender Aufbau:

Muster xyz
Einzelunternehmer Max Mustermann
Musterstraße 0
Musterstadt 0

Ist das ganze rechtlich richtig oder kann ich dafür abgemahnt werden? Immerhin weise ich überall darauf hin, dass ich Einzelunternehmer bin? Eine andere Frage: Sollte ich schreiben Einzelunternehmer oder Inhaber? Ist beides dasselbe? An welcher Stelle sollte ich was verwenden?

Antwort

Gewerbetreibende ohne Handelsregistereintrag müssen im Geschäftsverkehr immer mit Vor- und Zunamen auftreten. Sie dürfen aber neben dem Namen auch eine Branchenbezeichnung, wie z.B. „Muster xyz“ verwenden, diese sind aber nicht Bestandteil des „Unternehmensnamens“. Durch Zusätze zum Vor- und Zunamen darf nicht der Eindruck entstehen, es handele sich um ein im Handelsregister eingetragenes Unternehmen. Außerdem darf keine Verwechslungsgefahr zu anderen bestehenden Unternehmen entstehen. Insofern sollten Sie Bezeichnungen wie „Einzelunternehmer“ oder „Inhaber“ nicht verwenden. Deshalb empfehlen wir Ihnen folgenden Aufbau:

Max Mustermann
Muster xyz
Musterstraße
Musterstadt

Quelle: Christian Heermeyer
Rechtsanwalt
Dr. Rudel, Schäfer & Partner mbB
Wirtschaftsprüfer Rechtsanwälte Steuerberater
Juli 2016

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