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Einzelunternehmen: Fantasiename für Postsendungen?

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Frage

Kann ein Einzelunternehmer (nicht im Handelsregister eingetragen) auch nur seine Unternehmensbezeichnung (Fantasiename) als Empfänger für Postsendungen verwenden oder muss zwingend der Inhaber genannt werden?

Antwort

Ich empfehle Ihnen, auch jeweils den Vor- und Nachnamen des Inhabers zu nennen. Denn es darf auf keinen Fall der Eindruck entstehen, als handele es sich auf Grund der Verwendung eines Phantasienamens um ein im Handelsregister eingetragenes Unternehmen. In der Praxis wird dies leider häufig nicht beachtet, kann aber im Streitfall zu erheblichen Problemen führen.

Quelle:
Christian Heermeyer
Rechtsanwalt
Dr. Rudel, Schäfer & Partner
Rechtsanwälte Wirtschaftsprüfer Steuerberater
Oktober 2014

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