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„Akademie“: Bestandteil des Unternehmensnamens?

Frage

Das Kleingewerbe würde ich gern Max Mustermann Akademie nennen, und entsprechend die zugehörigen Domain/Websites beispielsweise xyz-Akademie.de oder zyx-Akademie.de nennen. Ich habe recherchiert und herausgefunden, dass die Begrifflichkeit Akademie kein rechtlich geschützter Begriff ist und somit wohl grundsätzlich erst einmal frei genutzt werden kann. Da der Geschäftsinhalt sein wird, für einen Kaufbetrag von mir erstellte Schulungsvideos zu bestimmten Thema wie Ernährung über einen Mitgliederbereich zur Verfügung zu stellen, ist in meinen Augen auch ein akademischer Geschäftsbestandteil vorhanden. Ich frage mich jedoch trotzdem, ob hierbei der Tatbestand der Irreführung oder ein anderes rechtliches Problem gegeben ist?

Antwort

Die Verwendung des Begriffs „Akademie“ ist nicht ganz unproblematisch. Die Verwendung des Begriffs „Akademie“ für eine private Weiterbildungseinrichtung ist grundsätzlich zulässig. Leider konnte ich nicht die gesamte Rechtsprechung prüfen. Allerdings halte ich es für problematisch, ein Geschäft als „Akademie“ zu bezeichnen, das keine unmittelbare Weiterbildung anbietet und „nur“ Schulungsvideos verkauft.

Quelle: Christian Heermeyer
Rechtsanwalt
Dr. Rudel, Schäfer & Partner mbB
Wirtschaftsprüfer Rechtsanwälte Steuerberater
Oktober 2016

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