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Eintrag im Handelsregister: Groß- und Kleinschreibung des Namens von Bedeutung?

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Frage

Ich habe ein Gewerbe angemeldet. Auf einen Eintrag im Handelsregister habe ich vorerst verzichtet.Auf den Anmeldeunterlagen habe ich meinem Namen noch einen Firmennamen hinzugefügt: Max Mustermann, xyz Verlag. Diesen Zusatz habe ich klein geschrieben, hätte ihn jetzt aber gerne groß: Max Mustermann, Xyz Verlag. Meine Frage ist, ob ich das einfach anders schreiben kann oder ob ich da eine Änderung beantragen muss oder was immer man in so einem Fall macht? Ich hatte bisher den Eindruck, dass es ohne Handelsregistereintrag sowieso nur um meinen Namen geht und der Zusatz uninteressant ist.

Antwort

Aufgrund des uns mitgeteilten Sachverhalts gehen wir davon aus, dass alleine die Änderung der Groß/Kleinschreibung des Namenszusatzes keine Genehmigung oder Änderung des Gewerbes bzw. der Gewerbeanmeldung erforderlich macht. Vielmehr dürfte es für Sie ohne negative Konsequenzen sein, den Namenszusatz von nun an groß zu schreiben. Hiermit ist keine Aussage dazu verbunden, ob die von Ihnen gewählte Bezeichnung "Xyz Verlag" selbst irgendwelchen Bedenken begegnet.

Quelle:
Dominik Eickemeier
Rechtsanwalt
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Köln
HEUKING KÜHN LÜER WOJTEK
Partnerschaft von Rechtsanwälten, Steuerberatern und Attorney-at-Law
Mai 2013

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