Navigation

Wort- & Bildmarke: wird bereits verwendet oder nicht?

Frage

Ich möchte ein Gewerbe gründen und dabei dessen Wort- & Bildmarke zunächst aus Kostengründen nicht eintragen lassen. Ist dies möglich und wenn ja, wie überprüfe ich, dass diese Marke „legal“ ist und ich diese verwenden darf?

Antwort

Es ist ein zweischneidiges Schwert, die Nutzung eines Zeichens (Wort und/oder Bild) ohne Recherche durchzuführen. Die Kosten für eine später nachfolgende Abmahnung können deutlich höher sein als die Recherchekosten. Einiges kann man aber auch selbst tun: Schauen Sie doch im Internet nach dem von Ihnen gewünschten Begriff. Auch Bildzeichen lassen sich - sehr begrenzt allerdings - hier schon über die Bildersuche einer Suchmaschine recherchieren. Sodann gibt es die Markenregister der für Deutschland relevanten Marken (DPMA, EUIPO und WIPO). Hier finden sich alle Marken, die für Deutschland wirksam sein können und eingetragen sind. Daneben gibt es auch nicht eingetragene Zeichen, wie etwa Unternehmensnamen und Benutzungsmarken, also solche Marken, die im Verkehr bereits eine gewisse Bekanntheit erlangt haben.

Bitte beachten Sie auch, dass ähnliche Zeichen Ihrem Zeichen ebenfalls entgegenstehen können. Wer also Coca Cola mit „K“ anstelle von „C“ schreibt, wird gleichwohl von Coca Cola eine Abmahnung erhalten.

Quelle: Dominik Eickemeier
Rechtsanwalt
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Köln
HEUKING KÜHN LÜER WOJTEK
Partnerschaft mit beschränkter Berufshaftung von Rechtsanwälten und Steuerberatern
Juni 2017

Tipps der Redaktion:

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
Montag bis Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
nach oben