Werbeagentur übernehmen: Nutzungsrechte für Schriften und Bilder?
Frage
Ich beschäftige mich zurzeit mit dem Thema Unternehmensnachfolge in der Medienbranche. Eines der wichtigsten Dinge in einer Werbeagentur sind Schriften und Bilder, die natürlich mit Lizenzen und Nutzungsrechten verbunden sind. In der Regel dürfen Nutzungsrechte nicht weiterverkauft oder übertragen werden. Wie gehe ich bei einer Unternehmensnachfolge damit um?
Antwort
Es kommt auf die Rechtsform des Unternehmens an. Bei einer juristischen Person (z.B. GmbH, AG) ist die Unternehmensnachfolge einfach zu bewerkstelligen, da der Nachfolger die Geschäftsanteile/Aktien des Vorgängers übernehmen kann. An der Rechtsperson der Gesellschaft (des Medienunternehmens) ändert sich dabei nichts.
In dem vielleicht häufigeren Fall in der Medienbranche, dass eine Agentur ein Einzelunternehmen ist oder aber in Form einer GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) strukturiert sein mag, könnte Ihre Frage eine Rolle spielen. Hierbei kommt es darauf an, ob die kreativen Werke selbst erschaffen oder zugekauft sind (wie etwa Bildrechte). Bei letzterem kommt es auf die AGB der Bildagenturen, etc. an. Typischerweise dürften diese Bildagenturen kein Problem darin sehen, dass der Inhaber der Agentur wechselt, wenn nur die Agentur als solche weiter existent ist. Sollte dies anders oder nicht geregelt sein, müsste man allerdings an die Bildagentur etc. herantreten, um dies zu klären.
Bei den selbst erschaffenen Werken kann der Urheber natürlich die Nutzungsrechte an den Rechtsnachfolger weitergeben.
Quelle:
Dominik Eickemeier
Rechtsanwalt
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Köln
HEUKING KÜHN LÜER WOJTEK
Juli 2013
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