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Werbeagentur übernehmen: Lizenzen und Nutzungsrechte für Schriften und Bilder?

Hinweis: Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Den Zeitpunkt der Beantwortung einer Frage finden Sie am Ende eines Textblocks. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt das BMWE keine Verantwortung. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.

Frage

Ich beschäftige mich zurzeit mit dem Thema Unternehmensnachfolge in der Medienbranche. Eines der wichtigsten Dinge in einer Werbeagentur sind Schriften und Bilder, die natürlich mit Lizenzen und Nutzungsrechten verbunden sind. In der Regel dürfen Nutzungsrechte nicht weiterverkauft oder übertragen werden. Wie gehe ich bei einer Unternehmensnachfolge damit um?

Antwort

Ihre Frage lässt sich so allgemein nicht beantworten, Sie müssten sich die Bedingungen des Erwerbs anschauen. Ganz allgemein: Wenn Lizenzen oder Nutzungsrechte erworben wurden, ist die Agentur Eigentümer bzw. Inhaber eines Nutzungsrechtes. Sie als möglicher Käufer des Unternehmens werden vollständig Rechtsnachfolger (mit allen Rechten und Pflichten) - Lizenzen oder Nutzungsrechte werden also nicht losgelöst an einen Dritten verkauft (genau das soll ja verhindert werden).

Im Bedarfsfall also erst einmal Kontakt mit dem Lizenzinhaber / Verkäufer aufnehmen und diesen Punkt klären, ggf. hilft nur eine Rechtsberatung.

Quelle:
Joachim Brüser
Unternehmensberater CMC/BDU
Juli 2013

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