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Unternehmensnamen und Domain schützen?

Hinweis: Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Den Zeitpunkt der Beantwortung einer Frage finden Sie am Ende eines Textblocks. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt das BMWE keine Verantwortung. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.

Frage

Ich bin dabei, mich im Sachverständigen- und Gutachterwesen für Schäden am Bau freiberuflich selbständig zu machen und möchte den verschiedenen Firmen einen Namen geben. Alle Namen sind nach erster Recherche im Internet nicht vergeben und auch nicht als Domain vergeben. Wie kann ich hier den Namen als Firmennamen und die Domain im Vorfeld sichern?

Antwort

Bei der Wahl eines Firmennamens ist es zunächst sinnvoll, im Internet zu recherchieren sowie mit der zuständigen IHK über die Verwendung des Namens zu sprechen. Dies reicht aber nicht aus, da es beispielsweise bundesweit identische oder ähnliche Firmennamen oder Marken geben könnte, wobei die Firmennamen das Unternehmen selbst und die Marke ein Produkt (auch eine Dienstleistung) des Unternehmens bezeichnet. Bei Konflikten, also identischen oder ähnlichen Bezeichnungen in einem identischen oder ähnlichen Anwendungsbereich, drohen teure rechtliche Auseinandersetzungen. Hierzu kann man die Markenregister des DPMA, des EUIPO und der WIPO in Genf befragen, wird allerdings hier nur identische Treffer finden. Eine auch dringend empfehlenswerte Recherche nach ähnlichen Zeichen lässt sich nur über ein professionelles Institut unter Anleitung eines Anwalts bewerkstelligen.

Die Domainvergabe ist hiervon frei, aber nicht risikofrei. Wenn die Domains frei sind, lassen sich diese über Ihren Provider einfach registrieren. Bestehen allerdings die oben beschriebenen älteren Rechte Dritter, können diese sich auch gegen Ihre Domainregistrierung wenden.

Quelle: Dominik Eickemeier
Rechtsanwalt
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Köln
HEUKING KÜHN LÜER WOJTEK
Partnerschaft mit beschränkter Berufshaftung von Rechtsanwälten und Steuerberatern
April 2018

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