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Unternehmensmarke in Kunstwerk abbilden?

Frage

Ich hätte eine Frage zur Weiterverarbeitung von Marken(Produkten): Ich werde mich demnächst selbständig machen als freischaffender Künstler und ich habe aus damaliger Hobbytätigkeit mal eine Collage auf Leinwand erstellt. Und um nur ein Beispiel zu nennen, habe ich aus dem Urlaub eine Schuhschachtel eines bekannten Schuhherstellers (mit Schuhen natürlich) erworben. Und da mir die Illustration so sehr gefallen hat, habe ich eben diese in meine Collage mit eingearbeitet. Der Markenname ist auf jeden Fall sichtbar - aber nicht Mittelpunkt (ist das überhaupt relevant?) meines Werkes. Jetzt kommt mir natürlich die Frage auf: Darf ich das, wenn ich es veräußern möchte? Muss der Markenname - auch wenn das Produkt erkennbar ist - unkenntlich gemacht werden? Oder darf ich das in keinster Weise - auch nur ansatzweise nicht? Wie sieht es denn da rechtlich aus?

Antwort

Der angesprochene Themenkomplex ist durchaus vielschichtig. Für die Zwecke dieser Antwort kann allerdings nicht ausgeschlossen werden, dass die Verwendung der Illustration und der Marke rechtsverletzend ist. Wesentlich ist, wie der Verkehr die Verwendung versteht. Entscheidend kann auch sein, ob die Marke für ähnliche Produkte geschützt ist. Da Sie das Bild verkaufen wollen, handelt es sich jedenfalls um ein Handeln im geschäftlichen Verkehr, eine Grundvoraussetzung für eine Markenverletzung. Ob die Kunstfreiheit hier dem Markenrecht vorgeht, ist eine interessante Frage, kann allerdings nicht mit Sicherheit bejaht werden.

Quelle:
Dominik Eickemeier
Rechtsanwalt
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Köln
HEUKING KÜHN LÜER WOJTEK
Februar 2014

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