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Tierportraits nach Fotos zeichnen: Urheberrecht?

Frage

Ich zeichne Tierportraits nach Fotos, die mir vom Kunden zur Verfügung gestellt werden. Gehört das Urheberrecht an den gezeichneten Portraits mir oder brauche ich vom Käufer die Genehmigung, diese dann auf meiner Website in Kleinanzeigen oder sozialen Netzwerken zu Werbezwecken zu zeigen?

Antwort

Da Sie das Portrait gezeichnet haben, sind Sie Urheberin, so dass Ihnen die Nutzungsrechte zustehen. Ob Sie vom Käufer eine Genehmigung benötigen, hängt davon ab, welche Nutzungsrechte Sie auf den Käufer übertragen. Vermutlich werden Sie keine schriftliche Vereinbarung abschließen, aus der sich die Rechte im Einzelnen ergeben. Insofern empfehlen wir Ihnen, vorsorglich den Käufer danach zu fragen, ob er mit einer Veröffentlichung einverstanden ist.

Quelle:
Christian Heermeyer
Rechtsanwalt
Dr. Rudel, Schäfer & Partner
Rechtsanwälte Wirtschaftsprüfer Steuerberater
November 2013

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