Antwort
Sie sollten die fremden Texte aus Büchern und Zeitschriften nicht übernehmen. Es besteht zwar grundsätzlich die Möglichkeit, Texte aus fremden Büchern und Zeitschriften zu zitieren, die Voraussetzungen hierfür liegen jedoch bei Ihnen nicht vor. So besteht z.B. ein Unterschied zu Ihrer Uniarbeit, bei der es sich um eine wissenschaftliche Arbeit handelt und daher Zitate zulässig sind.
Es bietet sich hier an, das Gesetz zu zitieren:
Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz)
§ 51 Zitate
Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes zum Zweck des Zitats, sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist. Zulässig ist dies insbesondere, wenn
- einzelne Werke nach der Veröffentlichung in ein selbständiges wissenschaftliches Werk zur Erläuterung des Inhalts aufgenommen werden,
- Stellen eines Werkes nach der Veröffentlichung in einem selbständigen Sprachwerk angeführt werden,
- einzelne Stellen eines erschienenen Werkes der Musik in einem selbständigen Werk der Musik angeführt werden.
Quelle: Christian Heermeyer
Rechtsanwalt
Dr. Rudel, Schäfer & Partner mbB
Wirtschaftsprüfer Rechtsanwälte Steuerberater
November 2015
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