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Software von Dritten für Unternehmensberatung nutzen?

Frage

Kann ich mit fremder Software eine Unternehmensberatung für Fertigungsoptimierung gründen? Falls es Auflagen/Gesetze gibt - wie lauten diese?

Antwort

Grundsätzlich ist Software weltweit ebenfalls durch das Urheberrecht/Copyright geschützt. Daneben kann auch das Patentrecht eine Rolle spielen, wenn mit der Software technische Erfindungen umgesetzt werden. Da die Software in einer Unternehmensberatung eingesetzt werden soll, könnte des Weiteren auch das Markenrecht relevant sein, wenn z.B. herausgestellt wird, dass mit einem bestimmten Softwareprodukt gearbeitet wird.

Ich hoffe, dass es sich bei der fremden Software nicht um Raubkopien handelt. Somit müsste es auch einen Nutzungsvertrag geben, der diese Fragen regeln sollte.

Gegebenenfalls sollte diese Fragen auch mit einem speziell auf das Urheberrecht von Softwareprodukten spezialisierten Anwalt erörtert werden.

Quelle:
Tobias Kalinowski
Patentanwalt und European Patent Attorney
PATERIS Theobald Elbel Fischer Patentanwälte, PartmbB

Stand:
Februar 2020

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