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Selbst gemischten Whiskey unter eigenem Namen anbieten?

Frage

Uns beschäftigt derzeit die Frage, ob wir selbst gemischten (d.h. nicht selbst gebrannt, sondern aus verschiedenen Marken zusammengemischt) Whiskey unter eigenem Namen ausschenken bzw. zum Kauf anbieten dürfen?

Antwort

Es macht zwar nicht den Anschein, aber diese Frage ist bei Lichte besehen sehr komplex, sodass hier nicht auf alle Einzelheiten eingegangen werden kann. Dennoch möchte ich das Wichtigste aufgreifen.

Für den Ausschank vor Ort gelten zunächst die klassischen Anforderungen, wie das Vorhandensein einer Gaststättenerlaubnis und die Einhaltung der jugendschützenden Vorschriften.

Für den Verkauf der Getränke unter eigenen Namen bestehen jedoch weitreichende und weitergehende Anforderungen und Risiken. Das kann man schon erahnen, wenn man sich einmal das Etikett einer Originalflasche anschaut.

Als eines der Risiken sollten Sie zunächst bedenken, dass Sie für dieses neue Produkt auch die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz zu übernehmen haben. Sollte es also durch das Vermischen der beiden Originalgetränke zu Problemen bei dem Verzehr kommen, müssten Sie hierfür gegebenenfalls einstehen.

Darüber hinaus gelten alkoholische Getränke als Lebensmittel, sodass die an diese Produkte gestellten Anforderungen zu erfüllen sind. Auf den neuen Flaschenetiketten müssen demnach sämtliche Angaben vermerkt werden, die die entsprechenden lebensmittelrechtlichen Bestimmungen vorsehen. Hierzu zählen vor allem die Angabe, ob und welche Farbstoffe, Zusatzstoffe und Geschmacksverstärker verwendet wurden. Dabei können Sie nicht einfach die Angaben der Originaletiketten übernehmen. Erforderlich ist hier vielmehr eine chemische Analyse, um nicht zuletzt auch das Mischungsverhältnis der Inhaltsstoffe feststellen und angeben zu können. Bitte bedenken Sie auch, dass eine solche chemische Analyse in jedem Fall auch dazu verwendet wird, um festzustellen, ob die vermischten Inhaltsstoffe unproblematisch miteinander kombinierbar sind.

Neben der vertieften Auseinandersetzung mit den doch sehr umfangreichen lebensmittelrechtlichen Vorschriften muss auch im Einzelnen geprüft werden, ob Sie nicht durch das Vermischen beider Getränke gegen andere Vorschriften, wie beispielsweise aus dem Markenrecht, dem Urheberrecht oder gar dem Patentrecht verstoßen. Denn möglicherweise sind die einzelnen Getränke besonderes geschützt.

Sie sehen also, dass es sich bei Ihrem Vorhaben um eine komplexe Angelegenheit handelt, die eine umfassende Auseinandersetzung mit den einzelnen Vorschriften erfordert. Hier sollten Sie in jedem Fall vorab einen darauf spezialisierten Anwalt aufsuchen, um die rechtlichen Fallstricke vertiefend zu klären.

Quelle:
Thomas R. M. Sachse
Rechtsanwalt
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Mitglied der Rechtsanwaltskammer München
November 2014

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