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Recherchierte Daten auf Website anbieten: Quellen angeben?

Hinweis: Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Den Zeitpunkt der Beantwortung einer Frage finden Sie am Ende eines Textblocks. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt das BMWE keine Verantwortung. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.

Frage

Wir betreiben eine Webseite auf der wir eine Sammlung von Parkplätzen aus dem gesamten Bundesgebiet zusammen getragen haben. Wir haben einige um Informationen ergänzt (z.B. Haus-Nr. o.ä.). Meine Frage ist nun inwieweit wir Quellen angeben müssen?

Antwort

Sofern es sich bei den von Ihnen aus anderen Quellen (z.B. Straßenatlanten, Google Maps , etc.) gewonnenen Informationen lediglich um Standorte und Adressen von Parkplätzen handelt, die entsprechend in Ihre Website eingearbeitet wurden - beispielsweise in der Form, dass auf einer Übersichtskarte die Standorte und Adressen der Parkplätze angezeigt werden - ist grundsätzlich keine Quellenangabe erforderlich. Es handelt sich dann nicht um urheberrechtlich geschützte, sondern frei zugängliche Inhalte.

Sofern allerdings erhebliche Anteile aus Datenbank kopiert/entnommen wurden, ist Vorsicht angesagt.

Leider kann ich Ihnen aufgrund der Kürze des dargestellten Sachverhaltes keine weitergehende rechtliche Einschätzung geben.

Quelle:
Dominik Eickemeier
Rechtsanwalt
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Köln
HEUKING KÜHN LÜER WOJTEK
Juni 2013

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