Antwort
Auf Basis Ihrer Informationen und ohne Kenntnis der Besonderheiten des Einzelfalls sowie der Details Ihrer zugrundeliegenden Überlegungen kann ich Ihnen zu Ihrer Frage Folgendes mitteilen:
Generell ist es so, dass für die Anmeldung einer Erfindung als Patent oder Gebrauchsmuster noch kein Prototyp erforderlich ist und hier die bloße Idee - unabhängig von der genauen Ausgestaltung - im Grunde ausreichend ist. Wenn es jedoch um die Form des Produkts - also dessen Design - geht, so müssten zumindest Zeichnungen hiervon vorliegen, um dieses als Design bzw. Geschmacksmuster schützen zu können.
Abgesehen davon, dass es zumeist empfehlenswert ist, eine „Idee“ zuerst von einem Fachmann durch Schutzrechte schützen zu lassen und erst dann mit Dritten darüber zu sprechen oder diese in das Projekt einzubeziehen, können auch sog. Geheimhaltungsvereinbarungen eine gewisse Absicherung bieten. Diese sollten dabei jedoch auf die jeweilige Situation angepasst werden.
Quelle: Dr. Markus Lichtnecker
Dipl.-Phys., Patentanwalt
European Patent, Trademark and Design Attorney
LICHTNECKER & LICHTNECKER Patent- und Rechtsanwaltspartnerschaft mbB
Oktober 2018
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