Produkt patentrechtlich in USA geschützt: in Deutschland nutzen?
Frage
Ich habe ein Produkt in den USA entdeckt, was dort Patentschutz genießt. Bei Nachfrage beim europäischen und internationalen Patentamt wurde mir gesagt, dass dieses Dokument nicht vorliegt. Darf ich dieses dann hier 1:1 nutzen? Gerne würde ich auch wissen, wo ich mich über rechtliche Voraussetzungen bei der Beschriftung meiner Produkte informieren kann - z.B. bzgl. Gefahren und Vorsichtsmaßnahmen.
Antwort
Patentrechte werden territorial begrenzt erteilt. Es ist daher in der Tat denkbar, dass eine Erfindung in den USA Patentschutz genießt, nicht jedoch in Deutschland / Europa. Ob die von Ihnen durchgeführte Recherche spezifisch genug war, vermag ich nicht zu sagen. Denkbar ist auch, dass ähnliche Patente dasselbe Produkt schützen. Auch kann gesondert ein nationales oder europäisches Patent unter gesonderter Patentnummer angemeldet worden sein. Üblich wäre allerdings, dass sich diese Erfindung auf die mutmaßlich früher liegende US-Erfindung bezieht, um deren Priorität zu nutzen.
Die Kennzeichnung von Produkten ist teilweise sehr kompliziert geregelt, insbesondere treffen häufig europarechtliche und nationale Vorschriften aufeinander, die sorgfältig und gesondert geprüft werden müssen. Entsprechend spezialisierte Kanzleien, häufig solche die im gewerblichen Rechtsschutz tätig sind, erbringen diese Leistungen.
Quelle:
Dominik Eickemeier
Rechtsanwalt
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Köln
HEUKING KÜHN LÜER WOJTEK
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März 2014
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