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Patent als Kapitalanteil in Unternehmen einbringen: Bilanzwert des Patents?

Frage

Ich erwarte die Erteilung eines Patentes durch das Deutsche Patent- und Markenamt. Dann möchte ich das Patent einbringen als meinen Kapitalanteil in eine (noch zu gründende) Kapitalgesellschaft, für die ich weitere Venture-Capital-Geber suche. Zu welchem Bilanzwert könnte ich dieses Patent einbringen in das zukünftige Unternehmen?

Antwort

Gemäß J. Ensthaler und K. Strübbe „Patentbewertung - Ein Praxisleitfaden zum Patentmanagement" gilt bei eigenen Patenten: "Unter den Voraussetzungen, dass dem bilanzierenden Unternehmen aus dem zu aktivierenden Patent ein monetärer Nutzen zukommt und darüber hinaus die Herstellungskosten konkret zu ermitteln sind, existiert nach dem IAS/IFRS ein sogenanntes Aktivierungswahlrecht für immaterielle Vermögenswerte des Anlagevermögens.

Was den Nutzenzuwachs anbelangt, so bedarf es gemäß IAS einer Plausibilisierung durch das Unternehmen. Eine solche Plausibilisierung könnte in Form einer Patentbewertung vorgenommen werden, woraus ersichtlich wird, welche Bedeutung einer Bewertung von Patentrechten im Rahmen der Bilanzierung zukommt.

Der Bilanzwert selbst entspricht den Herstellungskosten, also allen ab dem Zeitpunkt des Nutzenzuwaches anfallenden Kosten. Darunter sind nach IAS auch Gebühren für die Patentanmeldung des Patents beim zuständigen Patentamt, Abschreibungen auf Patente und Lizenzen, aber auch dem Patent zurechenbare Gemeinkosten zu zählen. Unter Umständen bzw. unter bestimmten Voraussetzungen sind auch Ausgaben für die Entwicklung von Patenten (nicht aber für die Forschung) ebenfalls zu den Herstellungskosten zu addieren."


Quelle:
Wolfgang Dykiert
Gründungs- und Mittelstandsberatung
März 2014

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