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Musikstücke aufführen: GEMA?

Frage

Ich habe eine Frage bezüglich einer selbständigen Tätigkeit, mit der ich etwas Geld neben meinem Studium dazu verdienen möchte. Meine Vorstellung ist, dass Menschen meine musikalische Unterhaltung (beispielsweise für Hochzeiten) buchen können und ich dort (wahrscheinlich am Wochenende) spiele. Wenn ich keine eigenen Stücke spiele, sondern zum Beispiel auf Wunsch ein Lied nachspiele, wie es dann mit der GEMA?

Antwort

Entscheidend ist, ob die GEMA-pflichtige Musik in der Öffentlichkeit oder auf privaten Feiern gespielt wird. Dort, wo etwa wie auf einem Straßenfest „jeder“ das Fest besuchen und die dort gespielte Musik konsumieren kann, werden GEMA-Gebühren fällig. Auf einer privaten Hochzeitsfeier mit einem klar begrenzten Personenkreis ist dies anders. Entscheidend ist die persönliche Beziehung der Veranstalter zu den Gästen.

Quelle: Dominik Eickemeier
Rechtsanwalt
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Köln
HEUKING KÜHN LÜER WOJTEK
Partnerschaft mit beschränkter Berufshaftung von Rechtsanwälten und Steuerberatern
September 2019

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