Antwort
Eine „Firma“ anzumelden ist erforderlich, eine „Marke“ anzumelden ist optional. Der Vorteil einer eingetragenen „Marke“ ist eine verbesserte Rechtsposition, wenn es zu Streitigkeiten kommt, z.B. auch wenn es um Domains etc. geht oder wer die älteren Rechte hat.
Die „Firma“ muss nicht Ihren Namen oder Bestandteile hiervon enthalten. Es kann sich auch um einen Fantasienamen handeln. Das war wohl früher, um 1998, mal anders. Die „Firma“ darf aber nicht irreführend sein, was die Besitzverhältnisse und den Zweck betrifft.
Quelle:
Tobias Kalinowski
Patentanwalt und European Patent Attorney
PATERIS Theobald Elbel Fischer Patentanwälte, PartmbB
Stand:
April 2020
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