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Mode-Marke eintragen?

Hinweis: Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Den Zeitpunkt der Beantwortung einer Frage finden Sie am Ende eines Textblocks. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt das BMWE keine Verantwortung. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.

Frage

Wie genau muss ich bei einer Mode-Marke vorgehen? Ich muss ein Gewerbe anmelden oder reicht eine Markenanmeldung aus? Ich möchte nicht mit meinem Namen als Firmennamen auftreten. Der Name der Marke soll „xxx“ heißen. Nur als Einzelunternehmer, muss man ja seinen Namen als Firmennamen tragen oder habe ich mich da falsch informiert?

Antwort

Eine „Firma“ anzumelden ist erforderlich, eine „Marke“ anzumelden ist optional. Der Vorteil einer eingetragenen „Marke“ ist eine verbesserte Rechtsposition, wenn es zu Streitigkeiten kommt, z.B. auch wenn es um Domains etc. geht oder wer die älteren Rechte hat.

Die „Firma“ muss nicht Ihren Namen oder Bestandteile hiervon enthalten. Es kann sich auch um einen Fantasienamen handeln. Das war wohl früher, um 1998, mal anders. Die „Firma“ darf aber nicht irreführend sein, was die Besitzverhältnisse und den Zweck betrifft.

Quelle:
Tobias Kalinowski
Patentanwalt und European Patent Attorney
PATERIS Theobald Elbel Fischer Patentanwälte, PartmbB

Stand:
April 2020

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