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Mit drei Marken am Markt: drei Gewerbe anmelden?

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Frage

Ich plane ein Gewerbe anzumelden, da ich drei eigene Marken im E-Commerce gründen werde. Muss ich dazu drei verschiedene Gewerbe anmelden, da die Tätigkeit ja gleichbleibt? Und wie ist es mit der Buchhaltung: Muss ich zu jeder Marke eine extra Buchhaltung führen oder kann das alles unter ein „Dach“? Danke im Voraus.

Antwort

Für diese Tätigkeit reicht eine Gewerbeanmeldung aus, wenn Sie als Einzelner im E-Commerce tätig werden wollen. Es gibt insoweit keine Vorschriften, die besagen, dass man am Markt nicht mit mehreren Marken auftreten darf. Die Frage ist nur, ob es Ihnen gelingt, diese drei Marken so zu platzieren, dass diese sich auch durchsetzen. Nur dann, wenn Sie drei verschiedene Firmen gründen sollten, die unterschiedliche Zwecke verfolgen, würde sich für jedes Unternehmen eine eigene Marke lohnen.

Quelle:
Thomas R. M. Sachse
Rechtsanwalt
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Corporate Brand Manager (BAW)
TS Legal - RECHT und MARKE-ting verbunden
Mitglied der Rechtsanwaltskammer München

Stand:
Mai 2019

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