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Markenschutzrechte verlängern?

Hinweis: Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Den Zeitpunkt der Beantwortung einer Frage finden Sie am Ende eines Textblocks. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt das BMWE keine Verantwortung. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.

Frage

Ich bin Inhaber zweier Markenschutzrechte. Was kostet mich die Verlängerung? Geht das auch, ohne einen Patentanwalt zu beauftragen?

Antwort

Auf Basis Ihrer Informationen und ohne Kenntnis der Besonderheiten des Einzelfalls sowie der Details Ihrer zugrundeliegenden Überlegungen kann ich Ihnen zu Ihrer Frage Folgendes mitteilen:

Generell ist es so, dass die Kosten - insbesondere die Amtsgebühren - für die Verlängerung von Marken davon abhängen, wo (also in welchem Land) und in welchem Umfang (also in wie vielen Klassen) die Marke registriert ist. Auch kommen bei verspäteter Zahlung Zuschläge hinzu. Eine pauschale Aussage zu den Verlängerungsgebühren ist daher leider nicht möglich. Bei den meisten Markenämtern kann eine Verlängerung auch ohne Patentanwalt durchgeführt werden, doch würde dann auch eine Überwachung sowie die generelle Abwicklung der Verlängerung durch den Anwalt entfallen.

Quelle: Dr. Markus Lichtnecker
Dipl.-Phys., Patentanwalt
European Patent, Trademark and Design Attorney
LICHTNECKER & LICHTNECKER Patent- und Rechtsanwaltspartnerschaft mbB
Oktober 2018

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