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Markenschutzrechte verlängern?

Frage

Ich bin Inhaber zweier Markenschutzrechte. Was kostet mich die Verlängerung? Geht das auch, ohne einen Patentanwalt zu beauftragen?

Antwort

Auf Basis Ihrer Informationen und ohne Kenntnis der Besonderheiten des Einzelfalls sowie der Details Ihrer zugrundeliegenden Überlegungen kann ich Ihnen zu Ihrer Frage Folgendes mitteilen:

Generell ist es so, dass die Kosten - insbesondere die Amtsgebühren - für die Verlängerung von Marken davon abhängen, wo (also in welchem Land) und in welchem Umfang (also in wie vielen Klassen) die Marke registriert ist. Auch kommen bei verspäteter Zahlung Zuschläge hinzu. Eine pauschale Aussage zu den Verlängerungsgebühren ist daher leider nicht möglich. Bei den meisten Markenämtern kann eine Verlängerung auch ohne Patentanwalt durchgeführt werden, doch würde dann auch eine Überwachung sowie die generelle Abwicklung der Verlängerung durch den Anwalt entfallen.

Quelle: Dr. Markus Lichtnecker
Dipl.-Phys., Patentanwalt
European Patent, Trademark and Design Attorney
LICHTNECKER & LICHTNECKER Patent- und Rechtsanwaltspartnerschaft mbB
Oktober 2018

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