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Lizenz für Patentnutzung an eigene UG vergeben?

Frage

Ich als Privatperson habe ein Patent und möchte Lizenzen erteilen. Aus Haftungsgründen möchte ich eine UG (haftungsbeschränkt) gründen. Dann möchte ich als Privatmann der UG eine Exklusivlizenz erteilen (mit dem Recht diese Lizenz weiter zu verkaufen). Die UG geht dann wiederum mit Dritten einen Lizenzvertrag ein und erwirtschaftet Umsätze. Ich als Privatmann bekomme von der UG eine Lizenzzahlung als Gegenleistung für diese Lizenz (nach bisheriger Information würde das Finanzamt eine unentgeltliche Überlassung nicht akzeptieren). Es sind keine anderen Entnahmen aus der UG geplant (keine Dividende, kein Geschäftsführergehalt usw.). Frage 1: Ist dieser Aufbau steuerlich gesehen sinnvoll? Frage 2: Kann ich die Gebühr, die ich von meiner eigenen UG erhalte, variabel gestalten (also bspw. eine prozentuale Beteiligung an den von der UG erwirtschafteten Lizenzeinnahmen festlegen) oder wäre dies keine vom Finanzamt geforderte Gegenleistung für die Lizenzvergabe?

Antwort

zu 1: Ob dieser Aufbau steuerlich gesehen sinnvoll ist, lässt sich ohne weitere Kenntnis Ihrer Einkünfte und der geplanten gesellschaftsrechtlichen Konstrukte nicht beurteilen. Ich empfehle Ihnen daher, dies ausführlich mit einem Steuerberater zu besprechen. Es ist durchaus möglich, dass durch die Überlassung der Lizenz an die UG eine Betriebsaufspaltung begründet wird. Da die Lizenz eine wesentliche Betriebsgrundlage ist und die Umsätze der UG ausschließlich auf Umsätzen mit der Lizenz beruhen, ist dies auch grundsätzlich denkbar und sehr wahrscheinlich. Ist eine Betriebsaufspaltung zu bejahen, so ist die gesamte geplante Gestaltung nicht sinnvoll.

Zu 2: Sie können die Gebühr variabel gestalten. Es muss im Voraus schriftlich zwischen Ihnen und der UG geregelt werden, wie hoch die Vergütung ausfällt.

Sie haben nicht geschrieben, ob Sie alleiniger Gesellschafter sein werden oder ob es weitere Gesellschafter geben wird. Wenn Sie beherrschender und evtl. auch alleiniger Gesellschafter der UG sind, so müssen die Verträge mit Ihnen als Privatmann so ausgestaltet sein, wie es mit einem fremden Dritten üblich sein würde.

Das bedeutet, dass die Vergütung, die Sie sich auszahlen, weder zu hoch noch zu gering ausfallen darf. Hierbei müssen Sie immer bedenken, welche Vergütung jemand erhalten würde, der kein Gesellschafter oder Geschäftsführer der UG ist. Entscheidend ist, dass die vertraglichen Regelungen zwischen Ihnen und der UG dem Fremdvergleich standhalten.

Sie sollten in jedem Falle einen Steuerberater für eine weitergehende Beratung kontaktieren, da hier doch einige steuerliche Risiken lauern.

Quelle: Rebekka Appel
Dipl.-Kffr. – Steuerberaterin
Steuerberatung Rebekka Appel
Mitglied der Steuerberaterkammer München
Juni 2017

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