Frage
Ich als Privatperson habe ein Patent und möchte Lizenzen erteilen. Aus Haftungsgründen möchte ich eine UG (haftungsbeschränkt) gründen. Dann möchte ich als Privatmann der UG eine Exklusivlizenz erteilen (mit dem Recht diese Lizenz weiter zu verkaufen). Die UG geht dann wiederum mit Dritten einen Lizenzvertrag ein und erwirtschaftet Umsätze. Ich als Privatmann bekomme von der UG eine Lizenzzahlung als Gegenleistung für diese Lizenz (nach bisheriger Information würde das Finanzamt eine unentgeltliche Überlassung nicht akzeptieren). Es sind keine anderen Entnahmen aus der UG geplant (keine Dividende, kein Geschäftsführergehalt usw.). Frage 1: Ist dieser Aufbau steuerlich gesehen sinnvoll? Frage 2: Kann ich die Gebühr, die ich von meiner eigenen UG erhalte, variabel gestalten (also bspw. eine prozentuale Beteiligung an den von der UG erwirtschafteten Lizenzeinnahmen festlegen) oder wäre dies keine vom Finanzamt geforderte Gegenleistung für die Lizenzvergabe?