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Lehrkonzept schützen lassen?

Frage

Kann ich eine Sprachschule eröffnen mit einem von mir erfundenem System des Lehrens, das es nirgendwo gibt? D.h. ich benötige eine Art Schutzrecht ('Patent'), so dass niemand es kopieren kann.

Antwort

Ein wirklich umfassendes Schutzrecht für ein von Ihnen erfundenes System zum Lernen gibt es leider nicht. Ein Patent beispielsweise schützt nur eine technische Erfindung. Oder eine Marke ein Zeichen, welches geeignet ist, Waren und Dienstleistungen eines Unternehmens von denen eines anderen Unternehmens unterscheidbar zu machen. Ein Schutzrecht, welches den Schutz genau solcher Konstellationen im Auge hat, gibt es jedoch nicht.

Sie können jedoch versuchen, durch eine Kombination verschiedener Schutzrechte einen möglichst größtmöglichen Schutz aufzubauen. Zu denken wäre hier beispielsweise an das Urheberrecht. Sie müssen ihr Lernsystem einmal schriftlich fixieren. Dann könnten sie möglicherweise im Nachgang anderen Nachahmern zumindest das Leben schwermachen. Selbstverständlich wären darüber hinaus Ihre Lernmaterialen urheberrechtlich geschützt, was aber nicht verhindern kann, dass andere Ihre Lehrmaterialien aufgreifen und als Vorlage für eigene Unterlagen hernehmen.

Darüber hinaus würde ich ausgegebene Lernmaterialien mit einer entsprechenden Marke versehen, um den Wiedererkennungswert zu steigern.

Am Ende müssen Sie durch geeignete Werbemaßnahmen versuchen, gleich von Anfang an eine wettbewerbsrechtliche Spitzenstellung zu erreichen, damit anderen, die leider befugter Maßen solche Systeme kopieren können, entweder der Zugang zum Markt erschwert wird oder aber diese gleich davon abgehalten werden.

Quelle: Thomas R. M. Sachse
Rechtsanwalt
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Intellectual Property Manager
TS Legal - RECHT und MARKE-ting verbunden
Mitglied der Rechtsanwaltskammer München
Juli 2018

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