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Kronkorken zu Schmuck verarbeiten: Markenrecht?

Frage

Ich möchte gerne Kronkorken weiterverarbeiten zu Schmuck, Anhängern, Deko-Artikeln etc. Jetzt stellt sich mir die Frage nach dem Urheberrecht. An sich handelt es sich bei Kronkorken um Abfall, allerdings werden teilweise noch die Aufdrucke der jeweiligen Firmen zu erkennen sein. Muss ich bei diesen vorher eine Erlaubnis einholen oder ist dieses nicht notwendig, da es sich wie gesagt, um Abfall handelt?

Antwort

Das Thema dürfte kaum eines des Urheberrechts, sondern eher des Markenrechts sein. Zwar ist denkbar, dass sich urheberrechtlich geschützte Werke (etwa Zeichnungen) auf Kronkorken befinden; typischerweise finden sich dort jedoch Firmennamen, Logos, sprich Marken eines Unternehmens. Mit dem Verkauf der einzelnen Flaschen hat der Markeninhaber allerdings implizit erklärt, dass er den Kronkorken "in den Verkehr gebracht hat". Weitere Verwendungen sind daher möglich. Aufpassen muss man nur dann, wenn man die Marken in anderem Zusammenhang gewerblich nutzt. Dies ist bei dem Verkauf des von Ihnen gefertigten Schmucks durchaus denkbar. Dann könnten die Markeninhaber hier Bedenken erheben, dies allerdings in der Regel nur dann, wenn sie auch Schutz für den Bereich "Schmuck" haben und nicht nur, z.B. für den Bereich "Getränke".

Quelle:
Dominik Eickemeier
Rechtsanwalt
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Köln
HEUKING KÜHN LÜER WOJTEK
Partnerschaft von Rechtsanwälten, Steuerberatern und Attorney-at-Law
Mai 2014

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