Antwort
Selbstverständlich dürfen auch Sie eine Marke nutzen. Neben der sogenannten Registermarke, bei der ein Zeichen bei einem Markenamt als Marke angemeldet wird, gibt es weitere Formen. Unter anderem auch eine sogenannte Benutzungsmarke, bei der allein durch die Benutzung Schutz entstehen kann. Nachteil dieser Benutzungsmarke ist, dass diese erst dann richtigen Schutz genießt, wenn diese sich am Markt durchgesetzt hat. Darüber hinaus kann es auch immer wieder Schwierigkeiten geben, den genauen Zeitpunkt der Benutzungsaufnahmen nachzuweisen.
Auch wenn die sogenannte Registermarke kostenpflichtig ist, wäre diese in jedem Fall die bessere Alternative, da hier der Tag der Anmeldung im Register steht und diese allein, weil diese im Register steht, Geltung besitzt.
Bei der Anmeldung der Marke müssen Sie dann noch angeben, für welche Waren und/oder Dienstleistungen die Marke genutzt werden soll. Und für diese besteht dann auch ein Schutz.
Vor der Anmeldung empfiehlt es sich natürlich, noch eine Recherche nach identischen oder ähnlichen Marken zu machen, um spätere böse Überraschungen zu vermeiden.
Quelle:
Thomas R. M. Sachse
Rechtsanwalt
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Sachverständiger für Datenschutz (DESAG)
Datenschutzbeauftragter DSB (TÜV Süd)
Corporate Brand Manager (BAW)
TS Legal - RECHT und MARKE-ting verbunden
Mitglied der Rechtsanwaltskammer München
Stand:
April 2020
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