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Kleingewerbe: Marke anmelden?

Frage

Ich habe ein Kleingewerbe angemeldet als Grafikdesigner und überlege, T-Shirts zu gestalten. Ich weiß, ich selbst muss meinen Namen verwenden und auch auf meiner Webseite wird mein Name stehen. Aber darf ich als Kleingewerbe eine T-Shirt-Marke haben und wenn ja, muss ich diese anmelden oder eintragen? Eine Marke haben im Sinne, dass die Produkte alle die gleiche Aufschrift/Marke haben.

Antwort

Selbstverständlich dürfen auch Sie eine Marke nutzen. Neben der sogenannten Registermarke, bei der ein Zeichen bei einem Markenamt als Marke angemeldet wird, gibt es weitere Formen. Unter anderem auch eine sogenannte Benutzungsmarke, bei der allein durch die Benutzung Schutz entstehen kann. Nachteil dieser Benutzungsmarke ist, dass diese erst dann richtigen Schutz genießt, wenn diese sich am Markt durchgesetzt hat. Darüber hinaus kann es auch immer wieder Schwierigkeiten geben, den genauen Zeitpunkt der Benutzungsaufnahmen nachzuweisen.

Auch wenn die sogenannte Registermarke kostenpflichtig ist, wäre diese in jedem Fall die bessere Alternative, da hier der Tag der Anmeldung im Register steht und diese allein, weil diese im Register steht, Geltung besitzt.

Bei der Anmeldung der Marke müssen Sie dann noch angeben, für welche Waren und/oder Dienstleistungen die Marke genutzt werden soll. Und für diese besteht dann auch ein Schutz.

Vor der Anmeldung empfiehlt es sich natürlich, noch eine Recherche nach identischen oder ähnlichen Marken zu machen, um spätere böse Überraschungen zu vermeiden.

Quelle:
Thomas R. M. Sachse
Rechtsanwalt
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Sachverständiger für Datenschutz (DESAG)
Datenschutzbeauftragter DSB (TÜV Süd)
Corporate Brand Manager (BAW)
TS Legal - RECHT und MARKE-ting verbunden
Mitglied der Rechtsanwaltskammer München

Stand:
April 2020

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