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Inhalte von Hochschulwebseiten übernehmen: Urheberrecht?

Frage

Auf Uni-Webseiten, die für jeden frei zugänglich sind (nicht passwort-geschützt) sind zahlreiche Informationen zu Studiengängen und Studienfächern zu finden. Besteht die Möglichkeit, dass ich die Informationen auf einer von mir erstellten Webseite ohne rechtliche Probleme darstellen kann? Falls nein, was für Optionen stehen mir offen, um eine Erlaubnis der jeweiligen Universitäten zu bekommen (wie z.B. über Lizenzen)?

Antwort

Zunächst einmal ist die Tatsache, dass die Uni-Webseiten frei zugänglich sind, kein Hinweis auf eine erlaubte Entnahme. Ein urheberrechtlicher Schutz dieser Inhalte durfte kaum bestehen, da Darstellungen zu Studiengängen und Studienfächern in der Regel die urheberrechtliche Schöpfungshöhe nicht erreichen dürften. Denkbar ist allerdings, dass es sich um Datenbanken handelt, die systematisch Informationen abrufbar bereithalten. Eine solche Datenbank (und das gilt auch für Webseiten zu Flugverbindungen), können urheberrechtlich geschützt sein. In einem solchen Fall darf der Urheber bestimmen, ob diese Daten in Gänze oder zumindest zu großen Teilen entnommen werden dürfen. Einzelne Daten unterfallen diesem Schutz jedoch nicht.

Sofern es sich um eine öffentlich rechtlich organisierte Universität handelt, kommen die Bundes- oder Landesinformationsfreiheitsgesetze zur Geltung. Danach ist jeder Person ein Rechtsanspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen zu gewähren, ohne dass dies besonderen Voraussetzungen unterläge.

Vielleicht wäre eine Anfrage an die Universität mit einem Hinweis auf das Informationsfreiheitsgesetz eine sinnvolle Vorgehensweise.

Quelle:
Dominik Eickemeier
Rechtsanwalt
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Köln
HEUKING KÜHN LÜER WOJTEK
Partnerschaft von Rechtsanwälten, Steuerberatern und Attorney-at-Law
November 2013

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