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Getränk herstellen und verkaufen: Lizenz erwerben?

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Frage

Mit vier Freunden möchte ich gerne eine neue Getränkemarke gründen. Diese beinhaltet den Verkauf eines alkoholischen Getränks. Gibt es hierbei bestimmte Lizenzen, die wir zunächst erwerben müssen? Die Herstellung und das Abfüllen des Getränks würde ein ausgewählter und lizensierter Abfüller übernehmen, der Verkauf wird ausschließlich über Zwischenhändler abgewickelt. Bei unserer Recherche konnten wir keine bestimmte Lizenz finden, die auf unseren Fall zutreffen würde, dementsprechend schlussfolgern wir, dass wir keine Lizenz brauchen, möchten uns aber gerne noch einmal final absichern.

Antwort

Eine Lizenz selbst zur Herstellung alkoholischer Getränke benötigen Sie nicht, wenn es sich um ein Produkt unter einen Namen handelt, den es so noch nicht gibt.

Selbstverständlich müssen Sie die steuerrechtlichen, zollrechtlichen und gewerberechtlichen Rahmenbedingungen einhalten, um ordnungsgemäß am Wirtschaftsverkehr teilnehmen zu können.

Nur dann, wenn Sie ein Produkt herstellen und vertreiben wollen, welches schon auf dem Markt ist, würden Sie vom Inhaber der Schutzrechte, beispielsweise einer Marke, eine Lizenz, also die Erlaubnis zur Nutzung der Marke, benötigen.

Quelle: Thomas R. M. Sachse
Rechtsanwalt
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Corporate Brand Manager (BAW)
TS Legal - RECHT und MARKE-ting verbunden
Mitglied der Rechtsanwaltskammer München
Mai 2018

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