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Gesetzestexte und amtliche Werke: urheberrechtlich geschützt?

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Frage

Sind Gesetzestexte und amtliche Werke urheberrechtlich geschützt? Wenn nein - darf ich die Gesetzestexte in einem Buch bzw. einer Broschüre verwenden, ohne die Quelle zu nennen? Die meisten Menschen wollen nicht wissen in welchem Gesetz es steht, sondern was sie dürfen und was nicht. Ist es also zulässig Gesetztestexte abzuschreiben, ohne die Quelle zu nennen?

Antwort

Ihre Antwort ergibt sich aus § 5 Abs. 1 UrhG, der dort festlegt:
Gesetze, Verordnungen, amtliche Erlasse und Bekanntmachungen sowie Entscheidungen und amtlich verfasste Leitsätze zu Entscheidungen genießen keinen urheberrechtlichen Schutz.

Um den Menschen einen Anhaltspunkt zu geben, woraus sich eine bestimmte erlaubte Verhaltensweise ergibt, wäre es dennoch gut, am Ende auf das entsprechende Gesetz zu verweisen.

Quelle:
Thomas R. M. Sachse
Rechtsanwalt
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Sachverständiger für Datenschutz (DESAG)
Datenschutzbeauftragter DSB (TÜV Süd)
TS Legal - RECHT und MARKE-ting verbunden
Mitglied der Rechtsanwaltskammer München

Stand:
Juli 2020

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