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Geschützte Geschäftsidee „vermieten“?

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Frage

Kann ich eine geschützte Geschäftsidee „vermieten“. Also ähnlich wie bei einem Franchise-Konzept, nur mit einer anderen Vorgehensweise, woraus dann natürlich entsprechend eine etwas andere Umsetzung resultieren würde.

Antwort

Sie werden deshalb dazu nichts finden, weil die Miete für so etwas nicht passt.
Bei einer Miete geht man im Allgemeinen davon aus, dass ein körperlicher Gegenstand, sei es eine Wohnung oder technische Geräte, zum Gebrauch überlassen werden.

Eine Idee hingegen ist grundsätzlich etwas Nichtkörperliches. Diese Idee muss in irgendeiner Form schriftlich fixiert sein, damit diese überhaupt Schutz genießt. Zu denken ist hier an ein Handbuch, in dem die maßgeblichen Eckpfeiler festgelegt sind.

Da es hier um die Überlassung einer schriftlich fixierten Idee geht für die Sie eine Vergütung bekommen wollen, eignet sich hier das über Jahre entwickelte Rechtsinstitut des Franchise-Vertrages viel besser.

Quelle: Thomas R. M. Sachse
Rechtsanwalt
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Corporate Brand Manager (BAW)
TS Legal - RECHT und MARKE-ting verbunden
Mitglied der Rechtsanwaltskammer München
April 2019

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