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Gastro-Guide herausgeben: Einwilligung der genannten Betriebe?

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Frage

Wir sind eine Gruppe von vier Personen und möchten einen Gastro-Guide speziell für unsere Region herausgeben. Brauchen wir ein schriftliches Einverständnis aller Gastro-Betriebe, wenn wir sie veröffentlichen wollen?

Antwort

Nachdem es sich um einen Gastro-Guide handelt, wird davon ausgegangen, dass die Daten der Gastro-Betriebe bereits in irgendeiner Weise veröffentlicht sind. In diesem Fall brauchen Sie nicht unbedingt das Einverständnis des Betriebes. Vielmehr können Sie Daten auch dann verarbeiten, wenn Sie ein berechtigtes Interesse haben. Bei der Darlegung dieses berechtigten Interesses sind die Belange des Betroffenen und ihre Belange gegeneinander abzuwägen. Überwiegt Ihr Interesse an der Datennutzung, so kann die Verarbeitung rechtmäßig sein.

In jedem Fall ist jedoch nach der bald geltenden Datenschutzgrundordnung der Gastro-Betrieb gemäß Art. 14 DSGVO über die Datennutzung zu informieren und ihm gleichzeitig mitzuteilen, aus welchen Quellen die Daten stammen. Zwar kann aufgrund besonderer Umstände diese Informationspflichten fallen. Z.B. dann, wenn der Betroffene bereits über diese Information verfügt. Da Sie in den meisten Fällen aber nicht wissen, ob diese Informationspflicht gegenüber dem Betroffenen erfüllt wurde, müssten Sie wohl aus Sicherheitsgründen den Betroffenen informieren.

Ob die Herausgabe eines solchen Gastro-Guide angesichts dieses erforderlichen Procedere sinnvoll ist, müssen Sie selbst entscheiden.

Quelle: Thomas R. M. Sachse
Rechtsanwalt
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Corporate Brand Manager (BAW)
Intellectual Property Manager
Mitglied der Rechtsanwaltskammer München
April 2018

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