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Eine GmbH mit zwei Marken?

Frage

Wir sind ein Dienstleister (GmbH) und wollen nun eine „zweite Marke gründen“, unter der wir uns auf einen bestimmten Bereich im selben Geschäftszweig spezialisieren. Diese soll eine unabhängige Webseite bekommen. Können wir die zweite Marke unter der übergeordneten GmbH führen? Was ist für die Gründung rechtlich erforderlich? Wird es dann wie folgt im Impressum angegeben: NEUEMARKE ist eine Marke der XXX GmbH?

Antwort

Anders als bei einem Unternehmenskennzeichen kann ein Unternehmen selbstverständlich Inhaber von verschiedenen Marken sein, unter der Produkte und Dienstleistungen angeboten werden. Für Ihren Fall wäre es daher möglich, diese unter der übergeordneten GmbH zu führen. Die Gründung einer eigenen Gesellschaft ist hierfür überhaupt nicht erforderlich.

Sie könnten daher selbst auf der bereits bestehenden Webseite Waren und Dienstleistungen zusätzlich unter der neuen Marke anbieten. Hier wäre es nur eine Frage der Darstellbarkeit, damit der potentielle Adressat auch versteht, dass Sie Produkte und Dienstleistungen unter verschiedenen Marken anbieten.

Quelle: Thomas R. M. Sachse
Rechtsanwalt
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Corporate Brand Manager (BAW)
TS Legal - RECHT und MARKE-ting verbunden
Mitglied der Rechtsanwaltskammer München
Februar 2019

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