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Ehemaligen Namen eines Dritt-Unternehmens übernehmen?

Frage

Ich möchte für mein Unternehmen den Namen einer Firma nehmen, welche vor etwa 40 Jahren existierte. Was muss ich beachten? Wo kann ich in Erfahrung bringen, ob der Name geschützt ist? Wer hat die Rechte an dem Namen/Identität? Falls der Name nirgends registriert ist, können Nachfahren der Firmeninhaber mir den Namen streitig machen? Oder sonst irgendjemanden? Kann ich so weit gehen und mein Unternehmen als eine Neugründung des alten Unternehmens vermarkten? Sollte ich diese Strategie verfolgen, was muss ich beachten?

Antwort

Namen von Unternehmen können durchaus geschützt sein. Ob der Name überhaupt noch verwendet wird, können Sie durch eine entsprechende Internetrecherche, eine Recherche im Handelsregister und durch eine Markenrecherche herausfinden.

Dort können Sie zumindest ersehen, ob Unternehmen identische oder ähnliche Bezeichnungen nutzen oder Zeichen führen.

Wenn Sie dort nichts finden, spricht einiges dafür, dass die Bezeichnung verwendet werden kann.

Finden Sie bei Ihrer Suche jedoch etwas, sollten Sie auch unter Zuhilfenahme eines entsprechenden Beraters, beispielsweise Rechtsanwalt, prüfen lassen, ob die Nutzung ihrem Vorhaben entgegensteht.

Allein aus dem Umstand, dass ein Unternehmen vor 40 Jahren einmal so hieß, können heute keine Rechte mehr geltend gemacht werden. Denn für einen entsprechenden Schutz ist die durchgehende Nutzung der Unternehmensbezeichnung oder Marke notwendig. Deshalb können Nachfahren der Firmeninhaber eine eventuelle Nutzung dann nicht mehr verbieten.

Bei einer Neugründung können Sie nicht auf das alte Unternehmen hinweisen, da es aufgrund des Zeitraums von 40 Jahren keinen Zusammenhang zwischen ihrem und dem anderen Unternehmen gibt. Insoweit fehlt es an der sogenannten Firmenkontinuität. Anders könnte das nur zu bewerten sein, wenn der damalige Firmeninhaber oder deren Nachfahren Ihnen das wesentliche Know-how oder andere Dinge zur Verfügung stellen würden. Dann könnte man durchaus darüber nachdenken, ob eine entsprechende Bezugnahme auf das alte Unternehmen angebracht ist.

Gleichwohl können Sie in der Kommunikation nach außen sachlich mitteilen, dass es vor einem gewissen Zeitraum ein gleichlautendes Unternehmen gegeben hat. Mehr aber wohl nicht, wenn Sie sonst keine weitere Beziehung zu diesem Unternehmen aufweisen können.

Quelle: Thomas R. M. Sachse
Rechtsanwalt
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Corporate Brand Manager (BAW)
TS Legal - RECHT und MARKE-ting verbunden
Mitglied der Rechtsanwaltskammer München
Dezember 2018

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