Antwort
Auf Basis Ihrer Informationen und ohne Kenntnis der Besonderheiten des Einzelfalls sowie der Details Ihrer zugrundeliegenden Überlegungen kann ich Ihnen zu Ihrer Frage Folgendes mitteilen:
Generell ist es so, dass eine Marke nicht beschreibend für die von ihr beanspruchten Waren und Dienstleistungen sein darf. Bei einer Wortmarke wie „(…)“ für entsprechende Fortbildungen in der von Ihnen genannten Sportart sehe ich ein nicht unerhebliches Risiko, dass das Amt eine solche Anmeldung beanstandet und zurückweist. Größere Eintragungschancen (jedoch einen geringeren Schutzbereich) hätte eine Kombination mit einem charakteristischen Logo etc.
Ohne das Konzept im Detail zu kennen, ist eine Aussage zur möglichen Schutzfähigkeit kaum zu treffen. Das generelle Konzept bzw. die Idee selbst ist im Regelfall jedoch nicht durch technische Schutzrechte wie Patente oder Gebrauchsmuster schützbar. Neben einer oder mehreren Marken (z.B. für das Logo oder entsprechende - nicht beschreibende - Begriffe), kommt ganz eventuell auch noch ein Designschutz für gewisse, optisch ansprechende Elemente Ihres Programms (etwa Ihrer Webseite oder Ihrer Programmunterlagen) in Betracht. Ein derartiger Schutz wäre dann neben Deutschland auch in weiteren Ländern wie Österreich oder der Schweiz möglich.
Quelle:
Dr. Markus Lichtnecker
Dipl.-Phys., Patentanwalt
European Patent, Trademark and Design Attorney
LICHTNECKER & LICHTNECKER Patent- und Rechtsanwaltspartnerschaft mbB
Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung
Stand:
Mai 2020
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