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Bezeichnung für Kleingewerbe geschützt?

Frage

Ist mein Name/Logo für ein Kleingewerbe (Kosmetikinstitut) auch ohne Eintrag Handelsregister/Marke geschützt, wenn zu einem späteren Zeitpunkt ein Konkurrenzbetrieb den gleichen Namen verwendet und ihn schützen lässt?

Antwort

Für den Schutz eines Namens oder Logo ist grundsätzlich nicht notwendig, dieses als Marke zu schützen. Denn es gibt in Deutschland die Besonderheit, dass es so die sogenannte Benutzungsmarke gibt, deren Schutz allein von der Verwendung abhängt. Diese Art der Marke ist jedoch mit verschiedenen Problemen verbunden, insbesondere genießt sie nur Schutz, wenn sie sich im Verkehr durchgesetzt hat. Dieser Nachweis kann unter Umständen sehr schwierig werden.

Einfacher ist es daher mit wenig Aufwand einer Marke bei dem entsprechenden Amt anzumelden.

Bitte beachten Sie auch, dass der Name oder das Logo keine reine Beschreibung Ihrer Tätigkeit enthalten darf, da dies unter Umständen dazu führt, dass der Name oder das Logo nicht schützbar sind.

Am besten Sie lassen sich hier durch einen versierten Berater unterstützen, denn es wäre schade, wenn sich später herausstellt, dass es bei dem Schutz Probleme gibt.

Quelle: Thomas R. M. Sachse
Rechtsanwalt
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Corporate Brand Manager (BAW)
TS Legal - RECHT und MARKE-ting verbunden
Mitglied der Rechtsanwaltskammer München
Mai 2019

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