Antwort
Auf Basis Ihrer Informationen und ohne Kenntnis der Besonderheiten des Einzelfalls sowie der Details Ihrer zugrundeliegenden Überlegungen kann ich Ihnen zu Ihrer Frage Folgendes mitteilen:
Generell ist es so, dass in einer Kombination wie „[xyz] –[Städtename]“ eine Marke „[xyz]“ komplett enthalten ist und damit im Grunde ein nicht unerhebliches Verletzungsrisiko bestehen könnte. Neben identischen Marken bzw. identischen Waren und Dienstleistungen können auch ähnliche Marken bzw. ähnliche Waren und Dienstleistungen eine Markenverletzung begründen, wenn eine sog. Verwechslungsgefahr vorliegt.
Da es jedoch stets auf den Einzelfall ankommt, ist eine genauere Auskunft leider nicht möglich.
Quelle: Dr. Markus Lichtnecker
Dipl.-Phys., Patentanwalt
European Patent, Trademark and Design Attorney
LICHTNECKER & LICHTNECKER Patent- und Rechtsanwaltspartnerschaft mbB
Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung
Januar 2020
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