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Bereits registrierter Markenname: in Kombination mit Städtenamen verwenden?

Frage

Ich bin auf der Suche nach einem neuen Markennamen für unsere Praxis. Was mir bei der Recherche auffiel und nicht ganz klar ist: Beispielsweise ist der Begriff [xyz] beim DPMA mehrfach registriert - mal einzeln, dann wieder in der Kombi mit einer „Stadt“. Meine Frage dazu: Ist sowas erlaubt - z.B. wenn „[xyz] –[Städtename]“ noch nicht registriert wäre? Würde ich dann kein Markenrecht verletzen, wenn bereits nur das Wort „[xyz]“ von jemanden registriert worden wäre?

Antwort

Auf Basis Ihrer Informationen und ohne Kenntnis der Besonderheiten des Einzelfalls sowie der Details Ihrer zugrundeliegenden Überlegungen kann ich Ihnen zu Ihrer Frage Folgendes mitteilen:

Generell ist es so, dass in einer Kombination wie „[xyz] –[Städtename]“ eine Marke „[xyz]“ komplett enthalten ist und damit im Grunde ein nicht unerhebliches Verletzungsrisiko bestehen könnte. Neben identischen Marken bzw. identischen Waren und Dienstleistungen können auch ähnliche Marken bzw. ähnliche Waren und Dienstleistungen eine Markenverletzung begründen, wenn eine sog. Verwechslungsgefahr vorliegt.

Da es jedoch stets auf den Einzelfall ankommt, ist eine genauere Auskunft leider nicht möglich.

Quelle: Dr. Markus Lichtnecker
Dipl.-Phys., Patentanwalt
European Patent, Trademark and Design Attorney
LICHTNECKER & LICHTNECKER Patent- und Rechtsanwaltspartnerschaft mbB
Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung
Januar 2020

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