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Ausländische Orts- oder Inselnamen als Marke eintragen?

Frage

Dürfen ausländische Ortsnamen oder Inselnamen in Deutschland als Marke eingetragen werden bzw. dürfen sie als Produkt- oder Firmennamen dienen?

Antwort

Damit ein Zeichen als eine Marke in das Markenregister eingetragen wird, muss dieses bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Unter anderem muss das Zeichen geeignet sein, Waren und Dienstleistungen eines Unternehmens von denen eines anderen Unternehmens zu unterscheiden. Eine weitere Voraussetzung ist, dass der Eintragung keine sogenannten absoluten Hindernisse entgegenstehen. Diese können zum Beispiel die fehlende Unterscheidungskraft oder ein Verstoß gegen die öffentliche Ordnung sein. Nach den entsprechenden gesetzlichen Regelungen sind aber auch Bezeichnungen zur geographischen Herkunft von der Möglichkeit der Eintragung als Marke ausgeschlossen.

Dementsprechend können grundsätzlich Namen von Ländern, Regionen, Großstädten oder sonstige wirtschaftlich bedeutsame Örtlichkeiten nicht als Marke eingetragen werden. Grund hierfür ist eine grundsätzliche Vermutung dafür, dass solche geographische Angaben zur freien Verwendung stehen sollen.

Nur in dem Fall, in dem aufgrund der Größe, Struktur und Bedeutung des Ortes davon ausgegangen werden kann, dass dem Namen der Stadt keine Bedeutung zukommt, kann eine erfolgreiche Markenanmeldung überhaupt in Betracht gezogen werden. Dass wurde beispielsweise für den Namen eines Dorfes mit 400 Menschen entschieden, in dem es kein Gewerbegebiet gab und der Ort weder historisch noch anderweitig jemals in Erscheinung getreten ist.

Quelle: Thomas R. M. Sachse
Rechtsanwalt
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Corporate Brand Manager (BAW)
TS Legal - RECHT und MARKE-ting verbunden
Mitglied der Rechtsanwaltskammer München
August 2016

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