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App schützen lassen?

Hinweis: Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Den Zeitpunkt der Beantwortung einer Frage finden Sie am Ende eines Textblocks. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt das BMWE keine Verantwortung. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.

Frage

Wir haben eine App entwickelt, die wir in den kommenden Wochen online stellen möchten. Natürlich möchten wir vermeiden, dass unsere Idee kopiert wird. Können Sie uns Informationen dazu geben, was bei einer App geschützt werden kann und sollte? Wie hoch sind üblicherweise die Kosten, um etwas schützen zu lassen?

Antwort

Die Software einer App ist durch das Gesetz urheberrechtlich geschützt, ohne dass Sie weiter etwas unternehmen müssen. Darüber hinaus können Sie ggf. den Namen der App als Marke schützen lassen, sofern dieser die Voraussetzungen einer Marke erfüllt. Die Gebühren beim Deutschen Patent- und Markenamt für die Anmeldung einer deutschen Marke mit drei Waren- und Dienstleistungsklassen betragen 300 Euro. Unter Umständen kann auch das Design, z.B. als Marke, geschützt werden. Die hinter einer App stehende Idee ist leider nicht schutzfähig.

Quelle: Christian Heermeyer
Rechtsanwalt
Dr. Rudel, Schäfer & Partner mbB
Wirtschaftsprüfer Rechtsanwälte Steuerberater
Mai 2016

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