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Ähnlicher Unternehmensname existiert bereits in Indien: Namen ändern?

Frage

Ich habe im April bei meiner zuständigen Behörde ein Nebengewerbe angemeldet, welches sich mit der Verarbeitung von Leder beschäftigt. Das Ganze ist ein „Kleingewerbe ohne HR-Eintrag“. Der Inhaber bin ich, als Firmennamen (gem. Spalte 1 der GewA 1 habe ich „MM Lederhandwerk“ [Name wurde von Redaktion geändert] angegeben. Durch intensives Surfen im Internet heute Abend stellte ich fest, dass in Mumbai (Indien) eine Firma bzw. ein Unternehmen mit dem Namen „M M Leder Handwerk“ existiert. Nun bin ich mir nicht mehr sicher, ob ich durch die Ähnlichkeit der beiden Firmennamen Schwierigkeiten bekommen könnte - ebenso da beide Unternehmen sich mit der Lederverarbeitung beschäftigen.

Antwort

Allgemein kann ich anlässlich Ihrer Frage mitteilen, dass Marken- und Unternehmensnamen nur in dem räumlichen Bereich Schutz genießen, in dem sie verwendet werden (Unternehmensname) oder als Marke gültig sind. Zumindest ist dies nach deutschen Maßstäben so.

Quelle: Dominik Eickemeier
Rechtsanwalt
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Köln
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